Die regelmäßige Vorsorge über die gesetzlichen Rentenkassen ist keine Entscheidung des Arbeitnehmers. Die Zahlung in das Rentensystems ist ein Automatismus, dem sich kein Arbeitnehmer entziehen kann. Doch wie sieht dies beim selbständigen Unternehmer aus? Für Selbständige existiert keine gesetzliche Rentenkasse, die automatisch einen Betrag seines monatlichen Verdienstes für sich beansprucht. So sind Menschen, die sich dafür entschieden haben, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen, selbst dafür verantwortlich, für das eigene Alter vorzusorgen. In Zeiten der Bankenkrise mag sich manch ein Unternehmer denken, ist es nicht besser vollständig auf die Altersvorsorge zu verzichten? Was bleibt von meinen Einlagen übrig, sollte der Kapitalmarkt vollständig zusammenbrechen? Solche Gedanken sind stets auch verbunden mit einem unsolidarischen Ansatz der Zukunftsplanung.
Können sie doch auch dazu führen, dass der vormals Selbständige aufgrund mangelnder Altersvorsorge nunmehr eine Belastung für die Sozialkassen geworden ist. Bei einem völligen Zusammenbruch der Finanzsysteme bliebe auch abzuwarten, inwieweit die Sozialsysteme noch dazu in der Lage wären, solchen Menschen adäquat zu helfen. Auch dem Arbeitnehmer wird heute mehr Eigenverantwortung für die finanzielle Absicherung seines Alters abverlangt. Zeigt die demographische Entwicklung schon heute, dass ein Beibehalten des Lebensstandards im Alter kaum über die gesetzliche Rentenversicherung alleine bewältigt werden kann, bietet sich zum Beispiel die Riester Rente als Modell der zusätzlichen Absicherung an, ein vergleichbares Leben im Alter fortführen zu können. Strenge gesetzliche Regelungen und staatliche Garantieren sorgen dafür, dass die über die Riester Rente geschaffenen Einlagen auch in Krisenzeiten eine sichere Anlage bleiben werden. Daher müssen für Riester Renten auch alle am Markt angebotenen Verträge staatlich Zertifiziert sein.